|
 |
 |
|
|
 |
| Kurs |
Vortag |
Veränderung |
Datum/Zeit |
| 75,15 € |
78,15 € |
-3,00 € |
-3,84 % |
20.04/17:35 |
| |
| ISIN |
WKN |
Jahreshoch |
Jahrestief |
| DE0005773303 |
577330 |
- € |
- € |
| |
|
|
| |
|
|
| |
Fraport-Aktie: Flughafenbetreiber begrüßt Leipziger Urteilsbegründung 16.08.2012
aktiencheck.de
Frankfurt am Main (www.aktiencheck.de) - Der Flughafenbetreiber Fraport AG (ISIN DE0005773303 / WKN 577330) äußerte sich am Donnerstag in einer Pressemitteilung bezüglich eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig und begrüßte dessen Entscheidung.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seiner heute bekannt gewordenen schriftlichen Begründung des Urteils vom 4. April 2012 klar zum Ausdruck gebracht, dass das Kontingent von durchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den beiden Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr nicht zu beanstanden ist, sondern eine abgewogene Entscheidung darstellt. Fraport erklärte, dass die Nachtrandstunden für den Flughafen, die Fluggesellschaften und die Wirtschaft von höchster Bedeutung sind, was durch die richterliche Entscheidung in Leipzig bestätigt wurde.
"Ohne eine ausreichende Kapazität in diesen Nachtrandstunden und eine vernünftige Betriebsregelung hätte der Frankfurter Flughafen die für Deutschland notwendigen interkontinentalen Verbindungen in die Welt nicht aufrechterhalten können", erklärte Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG. "Mit der vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung herrscht nun für alle Beteiligten abschließende Rechtssicherheit."
Die Fraport-Aktie notierte in Frankfurt zuletzt 0,22 Prozent fester bei 45,00 Euro. Im Xetra gewann das Papier 0,36 Prozent hinzu auf 45,03 Euro. (16.08.2012/ac/n/d)
|
 |
|
|
 |
|
|
| |
|